1. Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte (insbesondere Aufträge, Kauf- und Werkverträge), welche zwischen der Living Office Design e.U. (nachfolgend Living Office Design) und dem Kunden (z.B. Auftraggeber, Werkbesteller, Käufer) abgeschlossenen wurden, und für alle unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Von diesen AGB abweichende Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Kunden, Nebenabreden sowie Zusicherungen sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir – in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden – Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringen. Unsere Vertragserfüllungshandlungen gelten jedenfalls nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Leistungen, Lieferungen sowie zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäften, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht ausdrücklich vereinbart wird, soweit im Einzelfall keine abweichende Absprache getroffen wird.

2. Angebot & Vertragsgegenstand

2.1. Sofern nicht schriftlich und ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns, spätestens aber mit unserer Lieferung oder Mitteilung der Versandbereitschaft, zustande. Für die Rechtswirksamkeit bzw. das Zustandekommen von entgegengenommenen Bestellungen des Kunden, mündliche Vereinbarungen, Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen sowie Nebenabreden und das Abgehen vom Schriftformerfordernis bedarf es ebenso einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.2. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen. Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gelten diese als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde diesen nicht binnen drei Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

2.3. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Preislisten, Kataloge, Rundschreiben oder sonstigen Werbe-/Drucksachen ist unverbindlich und wird kein Vertragsbestandteil. Wir behalten uns deren Änderung und Korrektur vor. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen (Prospekte etc.) sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche oder elektronische Zusage als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.

2.4. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart ist, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Produkte gemäß der Beschreibung, nicht jedoch auf abgebildetes Zubehör, Dekoration und Montage.

2.5. Ausführungsunterlagen (z.B. Pläne, Zeichnungen, Muster, Skizzen), Kostenvoranschläge und andere dem Kunden überlassene Unterlagen sind unser geistiges Eigentum. Diese dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung insbesondere nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt werden und müssen – auf unser Verlangen – an uns retourniert werden.

3. Zahlungs- und Vertragsbedingungen

3.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro, wobei die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt wird. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

3.2. Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden jedoch ab Versandbereitschaft. Mangels Annahmeverzug geht bei Lieferung der Ware die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Transporteur (z.B. Spediteur, Frachtführer), spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung durch uns erfolgt. Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß für Teillieferungen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichern wir die Ware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transport- und andere Schäden.

3.3. Bei Teillieferungen und -leistungen sind Teilrechnungen stets zulässig.

3.4. Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung hat die Zahlung binnen 10 Tage ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Rechnungen können als PDF-Datei per E-Mail gesendet werden.

3.5. Living Office Design ist berechtigt, Aufträge nur nach vorheriger Bestellung von Sicherheiten in einer vom Auftragnehmer zu bestimmenden Form und Höhe (z.B. Vorauszahlung, unwiderruflicher Zahlungsauftrag, Bankgarantie) durchzuführen.

3.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer rechtsanwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen sowie Lagerkosten und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.

3.7. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt der Verzug der Zahlung ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges ist der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug der Zahlung sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne Rücktritt vom Vertrag bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderung samt Nebenkosten in Verwahrung zu nehmen und/oder von unserem Eigentumsvorbehalt (siehe Punkt 7.) Gebrauch zu machen.

3.8. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet – soweit dies gesetzlich zulässig ist – auf sämtliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte (z.B. iSd § 1052 ABGB, § 369 UGB), insbesondere wird der Kunde keine in unserem Eigentum stehende Sachen sowie keine Zahlungen wegen mangelhafter Leistungserbringung durch uns zurückbehalten. Des Weiteren ist der Kunde – in Abweichung vom Zug-um-Zug-Prinzip – zur rechtzeitigen Rechnungsbegleichung bzw. Zahlung verpflichtet, weshalb den Kunden eine dahingehende Vorausleistungspflicht trifft und ihm in diesem Zusammenhang weder die „Einrede des nicht
(gehörig) erfüllten Vertrages“ noch ein Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht zusteht.

3.9. Ist erkennbar, dass der Kunde nicht in der Lage ist oder sein wird, die vertragsgemäße Gegenleistung zum Fälligkeitszeitpunkt zu erbringen, sind wir berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb derer der Kunde Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und auch die Belieferung mit Waren auf Grundlage anderer Verträge zurückzuhalten.

3.10. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages, oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt für uns insbesondere, wenn a) Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages unmöglich machen und diese vom Kunden zu vertreten sind, b) der Kunde mit der Erbringung seiner Leistung (z.B. Zahlungen, Vorlage von Unterlagen) in Verzug ist und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist durch uns die geschuldete Leistung nicht erbringt und c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

3.11. Für den Fall des Rücktritts oder der vorzeitigen Beendigung der Vertragsbeziehung haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Vertragswertes oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

3.12. Der Kunde hat uns oder deren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und die herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung können wir die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

4. Zusatzbedingungen für Montageleistungen

4.1. Montageleistungen sind nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn sie durch uns ausdrücklich angeboten oder schriftlich bestätigt wurden. Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung dieses Vertrages und insbesondere der Montageleistungen Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

4.2. Montageleistungen werden bausauber übergeben.

4.3. Es gelten die vom Kunden ermittelten Raummaße als verbindlich. Werden die Raummaße durch uns ermittelt, ist der Kunde zur Überprüfung verpflichtet. Änderungen müssen durch den Kunden unverzüglich angezeigt werden.

4.4. Der Kunde unterstützt uns und die von uns eingesetzten Subunternehmer bei der Erbringung der vereinbarten Montageleistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich.

4.5. Der Kunde ist verpflichtet, uns und den von uns eingesetzten Subunternehmern Zugang zum Montageort, dem Montagegegenstand und sämtliche weiteren zur Leistungserbringung notwendigen Bereichen zu gewähren. Er hat alle Vorarbeiten so rechtzeitig zu erbringen, dass wir und/oder der Subunternehmer nach dem vereinbarungsgemäßen Eintreffen beim Kunden unverzüglich und ohne Behinderung mit der Montage beginnen und diese ohne Verzögerungen beenden können. Der Kunde stellt insbesondere mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung und unterstützt bei Bedarf die Kommunikation zwischen uns und Dritten (Subunternehmer).

4.6. Soweit der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet ist, handelt es sich um eine Vorleistungspflicht des Kunden.

4.7. Geleistete Mehraufwendungen sind vom Kunden zu vergüten. Diese sind insbesondere Leistungen und Mehraufwendungen, die auf bauliche Gegebenheiten (z.B. Sonderblenden, Anpassungsarbeiten, besondere Decken- und Wandanschlüsse, etc.), Behinderungen der Montage, besondere Schwierigkeiten (z.B. Montageverschiebungen, technische Defekte wie Stromausfall, etc.) und Unterlassungen des Kunden (z.B. mangelnde Vorlage von Plänen, Verschweigen relevanter Tatsachen) zurückzuführen sind.

4.8. Mangels schriftlicher Vereinbarung hat uns der Kunde für Montageleistungen und geleistete Mehraufwendungen (siehe Punkt 4.3.) neben den Materialkosten ein angemessenes Entgelt zu bezahlen, wobei uns für erbrachte Arbeitsstunden ein Entgelt zumindest in Höhe unserer jeweils gültigen Stundensätze gebührt.

5. Stoff- und Materialbeistellung des Kunden

5.1. Wir verwenden nur ausgesuchte Qualitäten. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte unseren Stoffkollektionen. Nicht alle Stoffe können bei allen Produkten verarbeitet werden.

5.2. Die Beistellung von Stoffen ist möglich. Sofern die Beistellung von Stoffen und Materialien durch den Kunden erfolgt, sind diese auf Kosten und Gefahr des Kunden entsprechend unserer Anweisung in das von uns genannte Werk zu senden. Für beigestellte Stoffe und Materialien übernehmen wir sowohl hinsichtlich der Verarbeitung als auch des Materials und keine Gewährleistung. Bei Fehlen von Verarbeitungshinweisen werden wir beigestellte Stoffe und Materialien nach eigenem Ermessen verarbeiten.

5.3. Im Falle der Beistellung von Stoffen und Materialien wird dem Kunden dringend empfohlen, Proben hiervon auf Kosten und Gefahr des Kunden entsprechend unserer Anweisung in das von uns genannte Werk zu senden, um die Produzierbarkeit eruieren und ein seriöses Angebot legen zu können. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Unsere Aussagen zum Stoff- bzw. Materialbedarf für die Produktion entsprechend dem Vertrag – insbesondere ohne vorherige Stoffprobe – sind immer circa-Angaben und unverbindlich. Werden Stoffe oder Materialien ohne vorherige Probe ins Werk zur Produktion gegeben, ist der Kunde für das erzielte Produktionsergebnis verantwortlich und trägt er das dahingehende Risiko. In diesem Zusammenhang übernehmen wir keine Gewährleistung bezüglich Faltenbildung, eine bestimmte Materialstruktur und -oberfläche, eine bestimmte Richtung von Mustern oder Ähnlichem.

6. Lieferbedingungen

6.1. Unsere Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen und -leistungen sind Teilabnahmen zulässig. Im Falle einer Warenversendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.

6.2. Im Falle der Lieferung und/oder Montage durch uns hat der Kunde rechtzeitig und auf eigene Kosten Vorkehrungen zu treffen, damit wir unsere diesbezüglichen Leistungen ungehindert erbringen können. Insbesondere sind der Transport- und Zufahrtsweg zum Liefer- und Aufstellungsort für den Transporter/LKW frei zu machen, erforderliche Versorgungseinrichtungen (wie etwa Strom, Wasser, Beleuchtung, Wärme) sowie ein Aufzug sind zur Verfügung zu stellen; weiters müssen die leistungsrelevanten oder zu möblierenden Räumlichkeiten ausgeräumt, belagsfertig und besenrein sein. In diesem Zusammenhang hat der Kunde auch für die Erfüllung der öffentlich- und zivilrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Einholung der Bewilligung gemäß § 62 StVO, Zustimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft) auf eigene Kosten zu sorgen. Außerdem garantiert uns der Auftraggeber, dass er der Eigentümer der Räumlichkeiten ist, oder er das Recht hat diese zu nutzen und dem Auftrag entsprechende Änderungen vorzunehmen. Der Kunde hat die durch Fehlen solcher Vorkehrungen und Voraussetzungen entstehenden Kosten und Schäden zu tragen und uns hieraus schad- und klaglos zu halten.

6.3. Mehraufwendungen und Kosten bei der Lieferung und/oder Leistungserbringung (z.B. Montage), die vom Kunden oder ihm zurechenbare Personen verursacht wurden (z.B. verspätete Lieferannahme, Zwischenlagerung, Verschiebung von Montagen, mehrmalige Anfahrt, zeitgleiche Arbeiten anderer Professionisten), sind uns vom Kunden zu ersetzen.

6.4. Wir vereinbaren Leistungs-/Lieferzeiten nach Kalenderwochen. Leistungs-/Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, frühestens jedoch nachdem der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung bzw. Leistung durch uns erforderlich sind, nachgekommen ist (sohin insbesondere nach Vorliegen der vom Kunden beizuschaffenden Pläne, Unterlagen, Genehmigungen und Entscheidungen sowie nach vollständiger Klärung aller vom Kunden zu beantwortenden produkt- und leistungsbezogenen Fragen [z.B. technische Ausführung, Ausstattung, Farbgestaltung, Raummaße, verlegte Leitungen] und im Falle einer Anzahlungspflicht des Kunden nach Zahlungseingang der Anzahlung bei uns).

6.5. Die Leistungs-/Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Leistung, Lieferung, Montage, Bereitstellung und/oder Übergabe an den Kunden. Ein Fixtermin gilt jedenfalls nur dann als vereinbart, wenn er von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

6.6. Mangels ausdrücklicher anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Lager bzw. Werk oder bei Direktlieferungen das Werk bzw. Lager des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

6.7. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Leistungs- und Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge, Pandemien od. Epidemien, Streik, Aussperrung, Einfuhr- u. Ausfuhrbeschränkungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits in Verzug sind. Dauern die unvorhergesehenen Hindernisse jedoch mehr als sechs Wochen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erfüllten Teile vom Vertrag bzw. dem jeweiligen Abrufauftrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

6.8. Mit Annahmeverzug des Kunden oder Unterlassung seiner sonstigen für die Erfüllung erforderlichen Mitwirkungspflicht geht die Preisgefahr auf den Kunden über und hat der Kunde uns die uns hieraus entstandenen Schäden und Kosten zu ersetzen. Zudem haften wir nur noch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die vom Kunden nicht rechtszeitig ab- bzw. angenommene Ware kann für die Dauer von 8 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert werden, wofür der Kunde die dahingehenden Kosten zu tragen hat. Die Lagergebühren hat der Kunde zumindest in Höhe von EUR 40,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro angefangenem Kalendertag zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 25 % des zwischen uns
und dem Kunden vereinbarten Gesamtpreises samt Nebenkosten und gesetzlicher Umsatzsteuer als vereinbart. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung gesetzlicher Rechte (z.B. gemäß § 373 UGB) und Vertragsansprüche vor.

6.9. Die Lieferung ist vom Kunden unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel ausweist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte bzw. übergebene Ware („Vorbehaltsware“) bleibt solange unser Eigentum, bis die Vorbehaltsware unter Berücksichtigung allfälliger Nebenkosten voll bezahlt ist und der Kunde seine aus dem Vertrag entspringenden Leistungen vollständig erfüllt hat („Eigentumsvorbehalt“). Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Eigentumsvorbehalt umfasst auch Produkte, die beim Kunden montiert sind.

7.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware sachgemäß zu verwahren, pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen alle im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern. Sofern der Kunde nicht selbst eine Versicherung nachweislich abgeschlossen hat, können wir die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und andere Schäden, die bei Lagerung entstehen können, versichern. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.

7.3. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen, obliegt es uns, die Vorbehaltsware entweder zu veräußern und den erzielten Verkaufspreis unter Abzug unseres Aufwandes dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Vorbehaltsware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderung sowie Lagerkosten zurückzunehmen und dem Kunden für seine Benutzungsdauer und unseren Aufwand ein angemessenes Entgelt, zumindest jedoch 30 % des Rechnungspreises für die Vorbehaltsware anzulasten.

8. Gewährleistung

8.1. Der Kunde hat unsere Lieferung und Leistung unverzüglich nach der jeweiligen Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Übernahme der Lieferung und Leistung, versteckte Mängel binnen drei Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Die Rechtzeitigkeit der Rüge beurteilt sich nach dem Zeitpunkt deren Zugangs.

8.2. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 Satz 2 ABGB (Beweislastumkehr) und § 933b ABGB finden keine Anwendung.

8.3. Für Waren, die wir unsererseits von Vorlieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Vorlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

8.4. Ein Gewährleistungsrecht des Kunden besteht nicht:

  • bei natürlichem Verschleiß und Abnutzung von Verschleißteilen (wie Bezugsstoffe, Rollen, etc.);
  • bei Schäden und Mängel, die auf eine Benutzung über der Benutzungszeit, Fehlgebrauch, übermäßige Beanspruchung oder Verwendung, unsachgemäße Lagerung oder Aufstellung, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen oder auf mangelnde Pflege und Reinigung zurückzuführen sind;
  • bei Schäden aufgrund extremer klimatischer Bedienungen oder Umgebungseinflüssen (z.B. Säure, Nässe, usw.);
  • bei Schäden und Mängel, die auf vom Kunden zur Verfügung gestellte und von uns verarbeitete Materialien (z.B. Bezugsmaterialien, Leder) zurückzuführen sind;
  • bei Schäden und Mängel infolge vom Kunden gewünschter Abweichungen von der Serienausführung.

8.5. Für Abverkaufs- oder Gebrauchtwaren (z.B. Musterwaren) wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen. Diese werden dem Kunden wie sie stehen und liegen verkauft bzw. übergeben.

8.6. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen (wie insbesondere in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität, Farbe, Materialstruktur und -oberfläche), stellen keine Mängel dar und gelten vorweg als vom Kunden genehmigt. Dasselbe gilt für naturbedingte Abweichungen in den Farbnuancen und der Material- sowie Oberflächenstruktur (z.B. bei Leder) sowie für Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, wie insbesondere für herstellungs- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen und der Material- sowie Oberflächenstruktur (z.B. Furnieren).

8.7. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder der Austausch der mangelhaften Sache, wobei uns die Vornahme der Verbesserung und der Austausch zumindest zweimal zusteht. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch für uns mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen oder Kosten verbunden, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn wir die Verbesserung oder den Austausch endgültig und ernsthaft verweigern oder diese Abhilfen uns unzumutbar sind.

8.8. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.

8.9. Befindet sich die Ware nicht am Lieferort, trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten, die uns dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen.

8.10. Hinsichtlich verwendeter Leder stimmt der Kunde zu, dass folgende Naturmerkmale keine Mängel am Leder darstellen und vom Kunden als genehmigt gelten: Abschürfungen, Heckenrisse, Insektenstiche und Hornstöße. Bei Lederbezügen ist auf Grund der Dehnfähigkeit eine natürliche Faltenbildung gegeben.

8.11. Alle von uns angebotenen Stühle werden für eine tägliche Benutzungszeit von maximal 8 Stunden unter Vornahme regelmäßiger sachgemäßer Pflege und Reinigung hergestellt. In diesem Zusammenhang übernehmen wir keine Gewährleistung für Mängel an Stühlen infolge von Überschreitung der Benutzungszeit oder mangelnder Pflege und Reinigung.

8.12. Zusagen und Beschaffenheitsvereinbarungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften des jeweiligen Produkts dar.

8.13. Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ergebnissen basieren, bleiben uns ausdrücklich vorbehalten.

8.14. Der Kunde hat die von uns herausgegebenen Produktinstruktionen sowie Bedienungs- und Pflegehinweise sorgfältig zu beachten und an etwaige Nutzer mit besonderem Hinweis darauf weiterzuleiten.

9. Haftung

9.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit nichts anderes vereinbart ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert (im Zweifelsfalle Gesamtpreis samt Nebenkosten und Umsatzsteuer), maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haften wir nicht.

9.2. Wir haften nicht für Fehler bzw. Schäden, die sich aus vom Kunden eingereichten Leistungsdaten oder sonstigen falschen oder unvollständigen, auch technischen Angaben ergeben.

9.3. Schreibt uns der Kunde durch bestimmte Angaben, Unterlagen und Zeichnungen vor, wie wir die Leistung oder Ware zu erbringen bzw. herzustellen haben, so sichert der Kunde uns bereits jetzt zu, dass durch unsere dahingehende Vertragserfüllung Rechte Dritter, wie Patente, Gebrauchsmuster, Schutz- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns hieraus vollkommen schad- und klaglos.

10. Erfüllungsort & Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort ist an unserer Geschäftsanschrift.

10.2. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB sowie jedem durch diese AGB geregelten Vertragsverhältnis (z.B. Auftrage, Kauf- und/oder Werkvertrag), wozu auch Streitigkeiten über das Bestehen eines Vertragsverhältnisses zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 7221 Marz sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Wohnsitz, Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat.

10.3. Diese AGB sowie jedes durch diese geregelte Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisions-/Verweisungsnormen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

11. Datenerfassung

11.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass wir die den Kunden und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeiten, überlassen oder übermitteln (im Sinne des Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der uns vom Kunden übertragenen Aufgaben notwendig oder zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder gewerberechtlichen Verpflichtungen (z.B. Buchführung etc.) ergibt. Dies betrifft insbesondere die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (vor allem Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, Raummaße, Kontaktdaten von Ansprechpersonen etc.).

12. Schriftform

12.1. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses (z.B. Auftrag, Kauf- und/oder Werkvertrag) unwirksam sein sollten oder diese Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

Living Office Design e.U., im August 2021