Dunkle Jahreszeit im Büro: Mit Licht gegen den Leistungsabfall

Ab der Zeitumstellung Ende Oktober entscheidet die Beleuchtung im Büro mit darüber, wie konzentriert Ihr Team arbeitet. Welche Werte gelten, wie Sie Blendung vermeiden und Tageslicht mit Kunstlicht sinnvoll kombinieren.

In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober 2026, endet die Sommerzeit. Schon in der Woche darauf geht die Sonne in Wien vor 17 Uhr unter, und die Beleuchtung im Büro wird zum Produktivitätsfaktor: Wo Tageslicht fehlt und das Kunstlicht nicht mitdenkt, leiden Konzentration und Motivation. Ein durchdachtes Lichtkonzept fängt vieles davon ab.

Warum ab der Zeitumstellung die Leistung nachlässt

Die innere Uhr steuert Wachheit und Müdigkeit, und sie orientiert sich am Licht. Die Rückstellung auf die Normalzeit verschiebt den hellen Teil des Tages nach vorne: Die Morgen werden wieder heller, der Nachmittag verliert eine Stunde Tageslicht. Mitte Dezember reicht der Tag in Wien dann nur noch von etwa 7:40 bis kurz nach 16 Uhr, viele Mitarbeitende kommen und gehen im Dunkeln.

Wie Licht auf Energie und Fokus wirkt, zeigt unser Beitrag zu natürlichem Licht und Circadian Lighting.

Beleuchtungsstärke im Büro: Diese Werte gelten in Österreich

Die rechtliche Untergrenze ist niedriger, als viele annehmen. Die Beleuchtungsstärke muss im ganzen Raum, gemessen 0,85 Meter über dem Boden, mindestens 100 Lux betragen, sofern die Nutzungsart des Raumes dem nicht entgegensteht (§ 29 Abs. 1 AStV). Dieser Wert beschreibt die Allgemeinbeleuchtung, für die Sehaufgabe am Schreibtisch ist er zu niedrig.

Fachlich maßgeblich ist die ÖNORM EN 12464-1: 500 Lux für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung, 300 Lux für Ablegen und Kopieren, jeweils auf Tischhöhe. Die AUVA-Checkliste für die Evaluierung, die der Arbeitgeber selbst durchführt (§ 4 ASchG), fragt ausdrücklich, ob allein durch künstliche Beleuchtung mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz gewährleistet werden können. Daran scheitern viele Büros im Winter: Die Anlage wurde als Ergänzung zum Tageslicht dimensioniert.

Ebenso wichtig ist die Verteilung. Die Arbeitsinspektion nennt für den Kontrast am Arbeitsplatz selbst ein Leuchtdichteverhältnis von etwa 3:1 und bewertet den Kontrast zwischen Arbeitsplatz und Arbeitsraum als eigenen Punkt. Eine dunkle Akustikdecke schwächt die Wirkung einer gut dimensionierten Anlage, helle und matte Oberflächen verstärken sie.

Tageslicht am Arbeitsplatz bleibt die Basis

Kunstlicht ersetzt Tageslicht nicht, es ergänzt es. Der Tageslichtanteil ist geregelt: Arbeitsräume brauchen Lichteintrittsflächen, die direkt ins Freie führen und in Summe mindestens 10 Prozent der Bodenfläche ausmachen (§ 25 Abs. 1 AStV). Dazu kommt, als eigene Anforderung, eine Sichtverbindung ins Freie von mindestens 5 Prozent der Bodenfläche (§ 25 Abs. 5 AStV). Dieselbe Fensterfront kann beides erfüllen. Wer Arbeitsplätze fensterfern verlegt, nimmt beides weg, das sollte auf einzelne Wochen begrenzt bleiben.

Wie der Arbeitsplatz zum Fenster stehen sollte

Die Bildschirmarbeitsverordnung gibt die Richtung vor: Der Bildschirm ist so aufzustellen, dass die Blickrichtung annähernd parallel zu Fensterflächen verläuft, wenn die Raumanordnung das möglich macht (§ 6 Abs. 1 BS-V). Praktisch heißt das:

  1. Seitlich zum Fenster, Blickachse parallel zur Fensterfront. Das hält Spiegelungen und Helligkeitssprünge aus dem Sichtfeld, mit etwas Abstand zur Scheibe umso besser.
  2. Rücken zum Fenster vermeiden. Das Fenster spiegelt sich im Bildschirm.
  3. Blick direkt ins Fenster vermeiden. Die Helligkeitsunterschiede ermüden die Augen.
  4. Verstellbaren Blendschutz vorsehen. Lichteintrittsöffnungen, die störende Reflexionen oder zu hohe Kontraste hervorrufen, müssen laut § 6 Abs. 2 BS-V verstellbare Lichtschutzvorrichtungen haben.

Bei mehreren Fenstern richten wir die Blickachse an der Fläche mit dem meisten Tageslicht aus. Das ist eine Regel aus der Planungspraxis, die Verordnung selbst sagt dazu nichts. Wie Besprechungen in fensterfernen Zonen trotzdem aktiv bleiben, zeigt der Beitrag zu produktiven Besprechungen an dunklen Wintertagen.

Lichtfarbe und Farbtemperatur im Tagesverlauf

Die ÖNORM EN 12464-1 teilt Lichtfarben in drei Gruppen: warmweiß unter 3.300 Kelvin, neutralweiß von 3.300 bis 5.300 Kelvin und tageslichtweiß darüber. Warmweiß hat einen hohen Rotanteil und wirkt behaglich, tageslichtweiß hat einen hohen Blauanteil und wirkt sachlich bis kühl.

Für Bürotätigkeiten ist neutralweißes Licht der verlässliche Standard. Interessant wird es, wenn sich die Farbtemperatur im Tagesverlauf verändern lässt: kühleres, aktivierendes Licht am Vormittag, wärmeres am späten Nachmittag. Diese Dynamik ist die Ausbaustufe der ergonomischen Beleuchtung am Arbeitsplatz. Sie wirkt erst, wenn die Grundwerte stimmen: erst Beleuchtungsstärke und Blendfreiheit, dann Dynamik.

Blendfreiheit und Reflexionen auf dem Bildschirm

Im Winter steht die Sonne tief und das Kunstlicht brennt länger, damit wird Blendung zum Thema. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, Arbeitsräume und Arbeitsplätze so zu gestalten und Leuchten so auszuwählen und zu positionieren, dass unter anderem große Leuchtdichteunterschiede, Flimmern sowie direkte und indirekte Blendung im Gesichtsfeld vermieden werden (§ 29 Abs. 3 AStV).

In der Planung achten wir auf drei Dinge: höchstens UGR 19 als Blendungsbegrenzungswert und mindestens Ra 80 Farbwiedergabe, beides Vorgaben der ÖNORM EN 12464-1 für Büroarbeitsplätze, dazu matte statt glänzender Oberflächen. Eine Hochglanzfront am Sideboard erzeugt indirekte Blendung, die keine Leuchte korrigiert. Entlastung bringt zusätzlich der Blick ins Grüne, siehe Biophilic Design als Erfolgsfaktor im Büro.

Häufige Fragen

Wie viele Lux braucht ein Büroarbeitsplatz?

Für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung sieht die ÖNORM EN 12464-1 500 Lux auf Tischhöhe vor, für Ablegen und Kopieren 300 Lux. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt davon unabhängig mindestens 100 Lux im ganzen Raum, sofern die Nutzungsart des Raumes dem nicht entgegensteht (§ 29 Abs. 1 AStV). Entscheidend ist, dass die 500 Lux auch bei reinem Kunstlicht erreicht werden.

Welche Farbtemperatur ist im Büro richtig?

Neutralweißes Licht zwischen 3.300 und 5.300 Kelvin ist der sinnvolle Standard. Warmweiß unter 3.300 Kelvin wirkt behaglicher, aber weniger aktivierend, tageslichtweiß über 5.300 Kelvin eher kühl.

Wie soll der Schreibtisch zum Fenster stehen?

Seitlich zum Fenster, mit der Blickrichtung annähernd parallel zur Fensterfront, soweit es die Raumanordnung zulässt (§ 6 Abs. 1 BS-V). Ein Blick direkt ins Fenster blendet, ein Rücken zum Fenster erzeugt Spiegelungen am Bildschirm. Bei mehreren Fenstern orientieren Sie sich in der Planung an der Fläche mit dem meisten Tageslicht.

Reicht Tageslicht im Winter überhaupt aus?

In den meisten Büros nicht durchgehend. Tageslicht bleibt die Basis, abgesichert über Lichteintrittsflächen von mindestens 10 Prozent und eine Sichtverbindung ins Freie von mindestens 5 Prozent der Bodenfläche (§ 25 Abs. 1 und Abs. 5 AStV). Zwischen November und Februar muss das Kunstlicht die Zielwerte auch ohne Tageslichtanteil erreichen können.

Fazit: Licht prüfen, bevor Sie umbauen

Beleuchtung im Büro lässt sich meist ohne Eingriff in den Grundriss verbessern. Wer die Beleuchtungsstärke prüft, Blendung und Reflexionen ausschließt, Arbeitsplätze richtig zum Fenster stellt und die Lichtfarbe an den Tagesverlauf anpasst, gewinnt Konzentration zurück. Steht ohnehin die Jahresend-Planung an, gehört das Lichtkonzept auf dieselbe Liste wie Möbel und Umbauten, dann lässt sich alles in einem Zug montieren.

Sie wissen nicht, wo Ihr Büro steht? Daniel Peppert, geprüfter Arbeitsplatz-Experte und akademisch geprüfter Akustiker, sieht sich Ihre Arbeitsplätze vor Ort an, herstellerunabhängig und für jedes Budget. Sie bekommen daraus ein konkretes Lichtkonzept. Rufen Sie uns unter +43 670 5537511 an. Ihre Büroeinrichtung. Alles aus 1 Hand!

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